Verschwiegenheit

Als Psychotherapeut bin ich ab der ersten Kontaktaufnahme zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Vertraulichkeit, welche gesetzlich verankert ist, bildet eine wichtige Grundlage der psychotherapeutischen Arbeit.

Therapiedauer und Intervalle

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Das übliche Therapieintervall ist einmal wöchentlich. Je nach Bedarf kann dieses im Laufe der Therapie verändert werden.

Die Therapiedauer hängt von vielen individuellen Parametern ab. Anhaltende Persönlichkeitsveränderungen benötigen Zeit.  Dadurch wäre eine pauschale Angabe von einer Anzahl an Stunden unprofessionell.

Absageregelung

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich um eine rechtzeitige Absage bis 24 Stunden vor dem Termin. Spätere Absagen muss ich verrechnen, da ich die Einheit nicht mehr anderweitig vergeben kann.

Kostenzuschüsse

Sie haben die Möglichkeit über die Krankenkassen einen Kostenzuschuss zu beantragen. Die Krankenkassen unterstützen Psychotherapie mit Kostenzuschüssen zwischen 33,7 € (ÖGK), 36 € (KFA) und 46,6 € (BVA) pro Einheit, je nach Krankenkasse.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für Psychotherapie können grundsätzlich steuerlich  als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte ans Finanzamt